Privatinsolvenz für ehemals Selbständige
Nach der Geschäftsaufgabe bleiben oft Schulden - rechtlich anders gelagert als im klassischen Arbeitnehmerfall. Ich helfe Ihnen, Wege und Voraussetzungen transparent zu machen.
Besonderheiten gegenüber klassischen Arbeitnehmerfällen
Ehemals Selbständige bringen häufig Vermögensreste, Bürgschaften oder Mischformen aus Privat- und Betriebsverbindlichkeiten mit. Für die Einordnung ist wichtig, welche Ansprüche bestehen bleiben und wie sie sich in ein Restschuldbefreiungsverfahren einordnen lassen.
Voraussetzungen der Verbraucherinsolvenz
Ob und wann ein Einstieg in die Verbraucherinsolvenz möglich ist, hängt von mehreren Faktoren ab - etwa überschaubare Vermögensverhältnisse, die Höhe der Verbindlichkeiten und die Frage, ob eine außergerichtliche Einigung nicht noch tragfähig ist. Das ist stets eine Einzelfallentscheidung.
Restschuldbefreiung
Die Restschuldbefreiung ist für viele Mandanten das langfristige Ziel. Der Weg dorthin folgt gesetzlichen Vorgaben und erfordert die Einhaltung bestimmter Pflichten in der Wohlverhaltensphase. Ich erläutere Ihnen, was das konkret für Ihre Situation bedeuten kann.
Ablauf des Verfahrens (Überblick)
Ein grober Fahrplan umfasst die Antragstellung, die Beteiligung eines Treuhänders, die Wohlverhaltensphase und das Restschuldbefreiungsverfahren. Details und typische Fragen finden Sie auch im Ratgeber „Ablauf einer Privatinsolvenz“.
Individuelle Klärung
Ob ein Einstieg in die Privatinsolvenz für Sie passt, entscheidet sich anhand Ihrer konkreten Zahlen und Unterlagen.